Finanzmathematik

Zinsen

Sehr oft spielt bei Zinsen die Zinstage eine entscheidende Rolle. Wie ist die Situation in Deutschland? Das BGB als Quelle für Zinstage Zwar gibt es mit dem §248 BGB einen für die Zinsen nicht ganz unwichtigen Paragraphen. § 248 Zinseszinsen (1) Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig. (2) Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren, dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen.